Energyconcept

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Energieausweis
Energieausweis Aushang NWG

Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis seit dem 01.07.2009 für alle Eigentümer verpflichtend.

Für Nichtwohngebäude kann sowohl der bedarfsorientierte (Bedarfsausweis) als auch der verbrauchsorientierte (Verbrauchsausweis) Energieausweis durch einen Energieberater erstellt werden.

Diese Energieausweise gelten 10 Jahre und sind danach zu erneuern.

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude, dabei ist es egal ob es sich um einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis handelt, werden nur für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile wie Wohnungen oder einzelnen Gewerbeeinheiten erstellt.

 

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